Leserbriefe

Pickerl-Posse

Was ein Grödner Ehepaar wegen einer nicht auf die Scheibe geklebte Vignette erleiden muss

Im Mai 2025 fahren ich und meine Frau nach Tschechien, um unsere Tochter und Enkeltochter zu besuchen. An der Raststätte gleich nach dem Brenner kaufen wir für das Auto wie immer eine Jahresvignette und die Europa­brücke auch für 1 Jahr. Da unsere Vorderscheibe kaputt ist – sie wird ausgetauscht, der Termin bei der Karosserie steht –, kleben wir die Vignette nicht auf die Scheibe.
Beim Zurückfahren nach einer Woche werden wir kurz nach der tschechischen Grenze in Österreich radikal von einem nicht uniformierten Mann auf die Seite gezwungen. Er und sein Kollege sind sehr unfreundlich; sie behaupten, wir hätten einen Straftat begangen: Bereits auf der Hinreise hätten sie uns fotografiert und entdeckt, dass wir keine Vignette auf der Scheibe hatten. Wir können alles erklären und machen sie auf die kaputte Scheibe aufmerksam. Das lassen sie nicht gelten, drohen uns mit Strafen und Prozess. Wir fühlen uns im Recht, unterschreiben und bezahlen nichts.
In den Wochen und Monaten danach erhalten wir mehrmals die Aufforderung, 400 Euro zu zahlen. Wir nehmen dazu Stellung, schicken Fotos und unsere Argumente. Doch diese werden nicht akzeptiert. Vor ein paar Tagen kommt plötzlich vom Gericht in Trient ein Schreiben: Wenn wir die Schuld nicht bezahlen würden, dann pfänden sie uns; oder wir müssen im März zu einer Gerichtsverhandlung nach Trient. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, haben wir schlussendlich die 400 Euro gezahlt – für etwas, was wir nicht getan haben. Wir möchten die Menschen darauf aufmerksam machen, damit es ihnen nicht gleich ergeht.
Livio Senoner, St. Christina

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